Klammerstamm

Alle Teile eines Klammerstammes müssen die gleiche Holzart, Losnummer und Polternummer besitzen. Bei einer Sammeländerung können Sie immer nur alle Teile eines Klammerstammes gemeinsam auswählen.

Die Funktion muss beim ersten Folgestück ausgelöst werden. Der Stammfuß wird nicht markiert. Sie kann von hinten nach vorne wieder Rückgängig gemacht werden.

 

WICHTIG! Die Stammstücke eines Klammerstammes müssen aufeinanderfolgende Waldnummern besitzen. Eine Vergabe außerhalb der Reihe ist nicht zulässig.